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!!!Die aktuellen Corona Richtlinien sind unbedingt einzuhalten!!!

Das Betreten einer Anlage 

ist nur jenen Personen (getestet, geimpft oder

genesen, in Folge kurz GGG) gestattet, die zumindest

einen der folgenden Nachweise erbringen

können. 

Siehe Anhang. !!!! Jedes Mitglied ist verpflichtet diese Regeln einzuhalten !!!!

Lg der Vorstand


!!!Die aktuellen Corona Richtlinien sind unbedingt einzuhalten!!!

flyer_corona-verhaltensregeln ab 10.6.2021_lq.pdf

flyer_corona-verhaltensregeln_hq.pdf

20210519_COVID19-Praeventionskonzept_SU-Aschbach.pdf

Die mit 10.6. 00 Uhr in Kraft tretende 4. Novelle der COVID-19-Öffnungsverordnung beinhaltet auch den Sport betreffende Lockerungen!

Die Lockerungen im Überblick:

  • Der Mindestabstand wird auf 1 Meter gesenkt.
  • Indoor müssen pro Kundin nur mehr 10 m2 zur Verfügung stehen.
  • Nicht-öffentliche Sportstätten dürfen bis 24 Uhr geöffnet sein.
  • Auf nicht-öffentlichen Sportstätten ohne Personal vor Ort ist der 3G-Nachweis bereitzuhalten, muss aber nicht im Vorfeld nachgewiesen werden.
  • An öffentlichen Orten ist Sport zu jeder Zeit mit bis zu 16 Personen aus unterschiedlichen Haushalten zzgl. Kinder zulässig.
  • Die Anzeigepflicht für Veranstaltungen wird auf 17 Personen erhöht.
  • Die Ausnahme für Spitzensportveranstaltungen (200 outdoor/100 indoor) bleibt weiter bestehen.
  • Die Auslastung der Sitzplatzkapazitäten für ZuschauerInnen wird auf 75% erhöht.
  • Die TeilnehmerInnenzahl an betreuten Ferienlagern wird auf 50 TeilnehmerInnen erhöht.
User ImageWerner Pollak, 17. Mai 2021